Erklärung zur Barrierefreiheit

[Unternehmensname] ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [www.beispiel.de].

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA [vollständig / weitgehend / teilweise] vereinbar. „Weitgehend vereinbar“ bedeutet, dass einzelne Inhalte die Anforderungen möglicherweise noch nicht oder nicht vollständig erfüllen.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Einzelne PDF-Dokumente sind ggf. noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Videos verfügen ggf. noch nicht über Untertitel oder Audiodeskription.
  • Inhalte von Drittanbietern, auf deren Gestaltung wir keinen Einfluss haben.

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit dieser Website zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Prüfung neuer Inhalte, die schrittweise Überarbeitung bestehender Dokumente sowie die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsanforderungen bei allen technischen Weiterentwicklungen.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft. Grundlage der Einschätzung war eine Selbstbewertung.

5. Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns zeitnah mit Ihrem Anliegen auseinander.

[Unternehmensname]
[Ansprechpartner/in]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Meldung nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Diese prüft, ob die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eingehalten werden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de